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© OVC 2001-2010 - Verwendung - auch auszugsweise - nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch OVC 1. NameDer Club führt den Namen “Motorrad Veteranenclub in der Oberpfalz - Freunde alter Motorräder” gegründet 1987 (kurz OVC), 2. SitzDer Club hat seinen Sitz am jeweiligen Wohnort des Vorstandsvorsitzenden. 3. GeschäftsjahrDas Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 4. ClubzweckDer OVC ist eine Interessengemeinschaft von Motorrad-Oldtimerbesitzern der verschiedensten Marken. Der Club beabsichtigt den Mitgliedern zur Restaurierung und Erhaltung der Betriebsbereitschaft ihrer Motorräder die größtmögliche Unterstützung zu gewähren. Der Club hält Motorrad-Oldtimer-Veranstaltungen ab (z.B. Jahrestreffen, Teilemarkt, Frühschoppen, Ausfahrten, etc.) und beteiligt sich an solchen. Sofern der Club einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält, dürfen die daraus erzielten Überschüsse nur den Clubzweck entsprechend eingesetzt werden. Der Club ist Mitglied im Veteranen-Fahrzeug-Verband (VFV). Eine Literaturdatei und ein Fotoarchiv sollen aufgebaut werden. 5. Organe des ClubsDer Club steht unter der Leitung einer Vorstandschaft, diese setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: 1. dem Vorstandsvorsitzenden 2. dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden 3. dem Kassier 4. dem stellvertretenden Kassier 5. dem Schriftführer 6. dem stellvertretenden Schriftführer 7. 2 Organisatoren 8. 2 Archiv und Technikwarte 9. dem Jugendwart 10. dem Beauftragten für die Clubmeisterschaft Die Vorstandschaft bestimmt über die Angelegenheiten des Clubs. Sie beschließt über die Ausgaben. In dringenden Fällen ist der Vorstandsvorsitzende, oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter, zu Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 100,00 Euro ohne vorherigen Beschluss befugt. Entsprechende Belege sind vorzulegen. Die Vorstandschaft ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandschaftsmitglieder anwesend ist. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit. Über Satzungsänderungen entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Es ist ein Protokoll über die Vorstandschaftssitzungen aufzunehmen. Die Vorstandschaft kann Verpflichtungen im Namen des Clubs nur in der Höhe des Clubvermögens eingehen. Bei allen Verträgen oder sonstigen Verpflichtungserklärungen ist die Bestimmung aufzunehmen, dass die Clubmitglieder für daraus entstehende Verbindlichkeiten nur mit dem Clubvermögen haften. Die Kassenprüfung erfolgt einmal jährlich bei der Jahreshauptversammlung durch zwei Kassenrevisoren, die nicht der Vorstandschaft angehören dürfen. Einmal jährlich ist eine ordentliche Jahreshauptversammlung einzuberufen, die rechtzeitig vorher schriftlich anzukündigen ist. 6. WahlDie Vorstandschaft wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Wahl erfolgt geheim. 7. MitgliedschaftMitglied kann werden, wer Interesse an den Anliegen des Clubs hat .Aktive Mitarbeit ist erwünscht. Die Vorstandschaft kann über die Annahme oder Ablehnung des Mitgliedschaftsantrages entscheiden. Die Ablehnung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen und wird schriftlich mitgeteilt. Die Aufnahme erfolgt durch rechtsgültige Unterschrift auf der Beitrittserklärung und durch Anerkennung durch die Vorstandschaft. Folgende Mitgliedsarten sind möglich: Vollmitglied: Jahresbeitrag 18,00 Euro Angehörige/r (Ehe- oder Lebenspartner/in eines Vollmitgliedes): Jahresbeitrag 10,00 Euro Beitragsfreies Mitglied (Jugendliche/r bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres) kein Jahresbeitrag. Ehrenmitglied kann werden, wer durch außergewöhnliche Leistungen dem OVC dienlich war und noch ist. Die Entscheidung über die Ernennung erfolgt durch die Vorstandschaft. Sofern ein Beitrag erhoben wird, ist dieser spätestens bis 31.Januar des laufenden Jahres zu entrichten. Bei Eintritt während des laufenden Jahres wird der volle Jahresbeitrag innerhalb vier Wochen nach Eintrittsdatum fällig. Bei unterjährigem Ausscheiden aus dem Club besteht kein Anspruch auf Beitragsrückerstattung. Ein Mitglied erwirbt einen Anspruch auf Ehrung anlässlich eines aktuellen Ereignisses (z.B. runder Geburtstag, u.a.) erst, wenn es länger als drei Jahre im Club ist. Jedes Mitglied ist verpflichtet Änderungen des Namens, der Postanschrift oder der Bankverbindung unverzüglich und unaufgefordert einem Mitglied der Vorstandschaft zu melden, um unnötige Kosten für Rücksendungen oder Rückbuchungen zu vermeiden. 8. Beendigung der MitgliedschaftDie Mitgliedschaft endet a) durch Kündigung, die schriftlich zum Ende eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten an die Vorstandschaft zu richten ist b) durch Tod c) durch Ausschluss aufgrund eines von der Vorstandschaft gefassten Beschlusses - bei grober Verletzung der Satzung -
bei Verstoß gegen die Clubinteressen: 9. ClubeigentumAlle Unterlagen, Gegenstände und Materialien, die durch den Club angeschafft werden, sind als solche zu kennzeichnen und in einer Inventarliste festzuhalten. Diese ist zur Jahreshauptversammlung vorzulegen. 10. Auflösung des ClubsDer Club kann nur von der Mitgliederversammlung aufgelöst werden, hierzu ist eine 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Vorhandenes Kapitalvermögen ist einem wohltätigen Zweck zuzuführen. Alle Unterlagen, Materialien und Gegenstände können durch die Mitglieder erworben werden. Der daraus resultierende Erlös ist ebenfalls einem wohltätigen Zweck zuzuführen.
Ort / Datum Fichtelbrunn, 06.01.2010
gez. Walter Langhans gez. Benno Rothäuger jun. Vorstandsvorsitzender stv. Vorstandsvorsitzender
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